Alkoholgehalt für Meeraner Urahn
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36% vol.
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Gesetzlicher Hinweis
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In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Quelle: §9 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
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Produktbeschreibung
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Aus edlen Weindestillaten wird seit 1881 in unserem Haus in Meerane nach traditionellen Verfahren Weinbrand abgefüllt. Durch seine ausgereifte Geschmacksfülle und harmonie empfiehlt er sich dem Kenner guten Weinbrands.
Quelle: Produktverpackung
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