Alkoholgehalt für Lauterer Luft
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25% vol.
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Gesetzlicher Hinweis
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In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Quelle: §9 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
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Produktbeschreibung
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Eine Kaffeelikör-Komposition, die ihr volles Aroma über Eisbecher und pur mit Sahne getrunken entwickelt. Eine Spezialität für verwöhnte Ansprüche und hohen Vielfaltseinsatz.
Quelle: Hersteller
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